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      Verordnung über die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
Wir können ein Kind in unserem Fördersystem nur dann aufnehmen, wenn der sonderpädagogische Förderbedarf festgestellt und verfügt ist.
AO-SF
Verordnung
Verordnung über die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den schulischen Förderort

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